Tarifpflicht über die Pflegeversicherung
In der Altenpflege hängt die Bezahlung eng am Recht der Pflegeversicherung. Nach § 72 Abs. 3a SGB XI dürfen die Pflegekassen seit dem 1. September 2022 Versorgungsverträge nur mit Einrichtungen schließen, die ihre Beschäftigten in Pflege und Betreuung nach einem Tarifvertrag oder nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bezahlen, an die sie gebunden sind.
Einrichtungen ohne eigene Tarifbindung müssen nach § 72 Abs. 3b SGB XI mindestens das Niveau eines in der Region anwendbaren Tarifvertrags, einer kirchlichen Regelung oder das regional übliche Entgeltniveau erreichen. Gemeint ist nicht nur der Grundlohn. Auch Jahressonderzahlungen, pflegetypische Zulagen und Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zählen dazu.
Die Kosten dafür fließen in die Pflegesätze. § 82c SGB XI legt fest, dass tarifliche Gehälter bei der Verhandlung nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen. Die Landesverbände der Pflegekassen veröffentlichen jährlich, welche Tarifverträge und Entgeltniveaus in ihrer Region maßgeblich sind.
Für dich heißt das: Frag im Vorstellungsgespräch, welches Tarifwerk das Haus anwendet, etwa den TVöD, kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien oder einen Haustarif, und in welche Entgeltgruppe du eingestuft wirst. Die Antwort sagt mehr über dein Gehalt als jede Durchschnittszahl.
Pflegemindestlohn seit 1. Juli 2026
Unabhängig davon gilt die Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung. Sie ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten, läuft bis zum 30. September 2028 und staffelt den Mindestlohn nach Qualifikation.
| Gruppe | ab 1. Juli 2026 | ab 1. Juli 2027 |
|---|---|---|
| Pflegehilfskräfte | 16,52 € je Stunde | 16,95 € je Stunde |
| Qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung | 17,80 € je Stunde | 18,26 € je Stunde |
| Pflegefachkräfte | 21,03 € je Stunde | 21,58 € je Stunde |
Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaub stehen Beschäftigten neun weitere bezahlte Urlaubstage im Jahr zu, bezogen auf eine Fünftagewoche. Der Mindestlohn ist nur die Untergrenze. Was du tatsächlich verdienst, ergibt sich aus dem Tarifvertrag oder der Entgeltregelung deines Arbeitgebers.
Was dein Gehalt im Heim verändert
- Qualifikation: Fachkraft, Assistenz mit Ausbildung und Hilfskraft ohne Ausbildung werden unterschiedlich eingruppiert.
- Leitung: Frag bei einer Stelle als Wohnbereichsleitung, ob die Leitung über eine höhere Entgeltgruppe oder eine Zulage vergütet wird.
- Dienste: Nächte, Wochenenden und Feiertage bringen Zuschläge, deren Höhe das jeweilige Tarifwerk festlegt.
- Träger: Kommunale, kirchliche und private Träger wenden unterschiedliche Tarifwerke an.
- Ambulant oder stationär: Die Regeln aus § 72 SGB XI gelten für ambulante Pflegedienste mit Versorgungsvertrag ebenso wie für Heime. Unterschiede entstehen eher bei Fahrzeiten, Touren und Dienstfahrzeugen.
Gehälter auf dieser Seite
Diese Beträge schätzt die Seite selbst. Sie stammen nicht von den Pflegeheimen und ersetzen keine Auskunft zur Eingruppierung im konkreten Haus.