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Pflegefachkraft, Altenpfleger*in

ArbeitsortExtertal
+ 1 weitere
1 weitere Anzeige · Extertal
Kirchlengern
Arbeitszeit39 Std./Woche
HomeofficeKeine Angabe

Du willst in einem innovativen, wertschätzenden Team arbeiten, das professionelle Pflege neu denkt - du suchst eine Aufgabe, in der deine Expertise als Pflegefachkraft wirklich zählt? Dann starte bei uns im Seniorenzentrum Friedrich-Winter-Haus in Extertal mit einem Umfang von 39 Wochenstunden und gestalte eine Pflege, die menschlich und zukunftsorientiert ist.

  • Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs der Bewohnerinnen und Planung der Pflege
  • Gestaltung, Steuerung und Überwachung des gesamten Pflegeprozesses
  • Durchführung und Dokumentation der Pflege und ärztlich angeordneter Maßnahmen
  • Unterstützung der Bewohnerinnen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit
  • Abgeschlossene Berufsausbildung zur Pflegefachkraft (Alten-/Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Pflegefachmann/-frau)
  • Teamfähigkeit, ausgeprägte kommunikative und soziale Kompetenz
  • Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und eine professionelle Haltung in der Pflege
  • Schnelle Auffassungsgabe und Motivation, in einem modernen, digital unterstützten Umfeld zu arbeiten

Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft

  • Arbeiten in einer 5-Tage-Woche
  • Kurzfristiges Einspringen vergüten wir mit bis zu 80€
  • Kurzfristige Dienstwechsel berechnen wir mit einem Zuschlag
  • Jahressonderzahlung von 90%
  • Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100% Zuschuss
  • Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits (online und vor Ort)
  • Weiterbildung zur Praxisanleitung, Fachkraft für Palliativ Care oder Gerontopsychiatrie, etc. möglich

Wir freuen uns auf deine Bewerbung bis zum 10.11.2026.

Gut zu wissen:

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.

Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen

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