Altenpfleger Betreuung Inklusion Wohnen (m/w/d)

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Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von LVR-Verbund für WohnenPlusLeben

Das ist der Job

Das sind Ihre Aufgaben Als Pflegefachkraft (m/w/d) beim LVR-Verbund für WohnenPlusLeben übernehmen Sie eine zentrale Rolle in der Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung. Das erwartet Sie: Abwechslungsreiche Aufgaben : Alltagsbegleitende Unterstützung und Förderung von erwachsenen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung.

Kein Tag gleicht dem anderen – erleben Sie eine Tätigkeit, die Sie fordert und inspiriert. Erlebnisorientierung und ganzheitliche Arbeit : Bringen Sie Ihre Persönlichkeit ein und profitieren Sie von einem großen, vielseitigen Aufgabenspektrum.

Darum lohnt es sich

Verantwortung und Beziehung : Sie begleiten Menschen dauerhaft und gestalten vertrauensvolle Beziehungen mit Blick auf deren Lebensziele und Entwicklung. In Dauer- und Wechselausstellungen warten abwechslungsreiche Themen und spannende Bildungs- und Freizeitprogramme für Jung und Alt auf Sie.

Tarifliche Leistungen Neben einem tariflichen Gehalt nach dem TVöD erhalten Sie weitere finanzielle Vorteile und Extras wie eine Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen und eine leistungsorientierte Bezahlung anhand einer individuellen Zielvereinbarung.

Arbeit mit Sinn Bei uns gehen Sie jeden Tag mit einem guten Gefühl zur Arbeit, die Zukunft im Gesundheitswesen zu gestalten und einen wertvollen Beitrag für die Menschen im Rheinland zu leisten.

Sicherer Arbeitsplatz Wir bieten Ihnen als öffentlicher Arbeitgeber Stabilität und eine sichere Tätigkeit in einem offenen und gesellschaftsrelevanten Arbeitsumfeld. Zudem bieten wir Ihnen ein umfassendes Fort- und Weiterbildungsangebot sowie die Möglichkeit, andere Bereiche des LVR kennenzulernen.

Ihre Arbeit ist ebenso anspruchsvoll wie bereichernd – Sie gestalten den Alltag unserer Kund*innen aktiv mit und übernehmen Verantwortung. Sie übernehmen die Pflegerische Grundversorgung sowie die entsprechende Dokumentation.

Zudem sind Sie, im Rahmen der Hilfeplanung und sozialer Teilhabe, in die Gestaltung der Alltagsplanung unserer Kund*innen eingebunden. Kreatives, selbstbestimmtes Arbeiten : Sie gestalten Ihre Arbeit eigenständig und haben Raum für innovative Ideen.

Das bieten wir Ihnen Kultur erleben In unseren LVR-Museen haben Sie freien Eintritt und können beispielsweise Kunst, Industriegeschichte oder Archäologie erleben. Vielseitige Perspektiven Gemeinsam definieren wir in regelmäßigen Gesprächen individuelle Ziele für Sie. Berufsgruppenübergreifendes Fort-

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Wie gefragt ist dieser Beruf?

104 Tage

Arbeitgeber in Gesundheit/Soziales suchen im Schnitt 104 Tage (120 Tage bundesweit).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024

Was verdient man in dieser Region?

≈ 42.500 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 42.500 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (pflege) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte

21,03 € / Stunde

Verbindliche Lohnuntergrenze, unabhängig von Tarifbindung.

Quelle: Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV) · Stand ab 07/2026

Bezahlung in der Langzeitpflege

Mindestens Tarifniveau

SGB-XI-Einrichtungen dürfen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Pflegekräfte mindestens auf Tarifniveau entlohnen.

Gilt für SGB-XI-Einrichtungen (Langzeitpflege), nicht für Krankenhäuser.

Quelle: § 72 Abs. 3a SGB XI · Stand seit 09/2022

Wie viele Patient:innen pro Pflegekraft

Feste Personaluntergrenzen

Für pflegesensitive Bereiche gelten gesetzliche Untergrenzen je Schicht — z. B. Intensiv 2,5 Patient:innen (Tag) bzw. 3,5 (Nacht), Geriatrie 10 bzw. 20.

Quelle: Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) · Stand 2026

Im Ausland ausgebildet?

Für die Arbeit als Pflegefachkraft brauchst du die Anerkennung deiner Ausbildung. Zuständig ist die Anerkennungsstelle deines Bundeslandes; bei Teil-Anerkennung führt ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung zur vollen Anerkennung.

Quelle: Pflegeberufegesetz (PflBG) §§ 40 ff. · Stand 2026

Bereit?

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